Telefon
0800 0044044
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Nutzung von Servicerufnummern, die im Rahmen der Konferenzdienstleistungen der meetyoo conferencing GmbH (im Folgenden "meetyoo") zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung der Servicerufnummer erfolgt auf Basis der BGB zur Nutzung von Servicenummern in ihrer aktuellen Fassung, der aktuellen
Preisliste sowie des Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste des Verbandes „Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.“. Änderungen der BGB müssen dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und von diesem schriftlich innerhalb von vier Wochen bestätigt werden.
meetyoo stellt dem Auftragnehmer unterschiedliche Servicerufnummern zur Nutzung der von meetyoo erbrachten Konferenzdienstleistungen zur Verfügung. Die zur Nutzung angebotenen Servicerufnummern unterliegen den regulatorischen Bestimmungen der Bundesnetzagentur. Die Tarifierung des Anrufs wird durch die Bestimmungen der Bundesnetzagentur und die Tarifstruktur des genutzten Netzanbieters bestimmt und liegt nicht im Einflussbereich von meetyoo.
meetyoo ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
Der Kunde muss die Gebühren zahlen, die Dritte durch den erlaubten oder unerlaubten Gebrauch von meetyoo-Servicerufnummern verursachen, sofern der Kunde für den
Gebrauch verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für die Nutzung gebührenfreier Servicerufnummern.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erbringung der Leistung (z.B. Schaltung einer Rufnummer) und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nicht anders vereinbart.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Wird für den Auftraggeber eine individuelle Servicerufnummer bei der Bundesnetzagentur beantragt, so gilt für diesen Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Alle Rechnungen sind grundsätzlich 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
Alle Einwände gegen Gebühren sind schriftlich und spätestens 1 Woche nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.
Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist meetyoo berechtigt, dem Kunden die weitere Nutzung der bereitgestellten Servicenummern zu verwehren.
meetyoo behält sich das Recht vor, weitere Ansprüche aus dem Zahlungsverzug geltend zu machen. Verzugszinsen entstehen bei überfälligen Rechnungen vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang und betragen 2 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
meetyoo stellt die technischen Systeme und ihre Dienstleistungen im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Leistungen von meetyoo nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Netzen durch Teilnehmernetzbetreiber und der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. meetyoo übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege.
meetyoo haftet nur für Schäden, die sie, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Wenn meetyoo die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht ordnungsgemäß oder in der Zeit erbringt, sind Haftung und Schadensersatz auf den Rechnungsbetrag der betroffenen Dienstleistung bezogen. meetyoo ist nicht haftbar für indirekten oder Folgeschaden wie verlorenes Geschäft, verlorene Umsätze oder Gewinn. In jedem Fall ist die Haftung der meetyoo auf Euro 50.000 beschränkt.
Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg.