
„Sicherheit/ Datenschutz“ teilt sich bei meetyoo in drei Teilbereiche auf. Alle drei Bereiche sind gleichermaßen wichtig, zusammengenommen ergeben sie unseren Anspruch, Ihnen die sichersten Konferenzen im deutschen Markt anzubieten.
Nachfolgend möchten wir Ihnen unsere Sicherheitsphilosophie näher bringen. Wenn Sie weitere Fragen zur Sicherheit bei meetyoo haben, dann schreiben Sie uns einfach an.
Telefonkonferenzen bei meetyoo sind genauso sicher wie Festnetztelefonate oder Telefonate über das Handy. Diese Telefonate werden über ein leitungsgebundenes Netzwerk (PSTN) zu unserem Rechenzentrum geführt und dort auf unserer Plattform zusammengeschaltet. Telefon- und Mobilfunknetze sind private Netze und im Vergleich zum öffentlich zugänglichen Internet (relativ) sicher. Trotzdem muss man sich im Klaren sein, dass Telefonate und somit auch Telefonkonferenzen theoretisch abhörbar sind.
Theoretisch könnten Telefonkonferenzen verschlüsselt werden, allerdings gibt es für das Telefonnetz (PSTN) keine Verschlüsselungsstandards, die von den Endgeräten (Telefonanlagen, Festnetztelefone, Handys) automatisch unterstützt werden. Für eine verschlüsselte Telefonkonferenz müssten demnach alle Teilnehmer zusätzliche Verschlüsselungssysteme erwerben. Aufgrund des sehr hohen technischen Aufwands und der dadurch bedingten geringen Nachfrage bietet meetyoo keine verschlüsselten Telefonkonferenzen an. (Über meetyoo geschaltete Videokonferenzen können über AES verschlüsselt werden, sofern die Endgeräte diesen Standard unterstützen.)
Klassischerweise muss nach Anwahl der meetyoo-Konferenznummer ein sog. PIN-CODE (Personal Identification Number) durch den Teilnehmer über die Tastatur des Telefons eingegeben werden. Nur Teilnehmer, die diesen PIN-Code haben, können an der Telefonkonferenz teilnehmen. So ist sichergestellt, dass keine ungebetenen Gäste in Ihre Konferenz gelangen. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, kann der Konferenzleiter die Telefonkonferenz mittels DTMF-Kommando über die Telefontastatur sperren, sobald alle gewünschten Teilnehmer sich eingewählt haben.
Wie bei Passwörtern besteht auch bei selbstausgesuchten PINs die Neigung sehr einfach merkbare Kombinationen zu wählen (z.B. Geburtsdatum oder einfache Zahlenreihen). Diese PINs sind aber unsicher, weil sie durch ausprobieren „geknackt“ werden können.
Standardmäßig hören Sie ein Signal, wenn sich ein Teilnehmer zu Ihrer Telefonkonferenz zuschaltet. Es kann sich also keiner heimlich in die Konferenz „einschleichen“ und mithören. Sicherer und von uns empfohlen ist die kostenlose Option „Namensansage“. Nach Eingabe der PIN muss der Teilnehmer seinen Namen ansagen. Beim „Betreten“ und „Verlassen“ der Telefonkonferenz wird dieser Name vom System angesagt.
Zusätzlicher Schutz bietet das von uns empfohlene Einwahlverfahren im Sicherheitsmodus. Hierbei erhält der Konferenzleiter eine PIN nur für sich und eine PIN zum weitergeben an die Teilnehmer. Nur wenn sich der Konferenzleiter durch seine PIN authentifiziert hat, kann die Telefonkonferenz beginnen, vorher hören die Teilnehmer eine Wartemusik.
Besonders vertrauliche Konferenzen können außerdem mit einem sogenannten „One-time-PIN“ versehen werden. Dieser PIN gilt dann nur für eine einzige Telefonkonferenz und wird dann wieder gelöscht.
Die höchste Sicherheit bietet unser Operator-Einwahlverfahren. Hierbei werden die Teilnehmer von einem Operator aus der Warteschleife „geholt“ und müssen sich persönlich authentifizieren. Dies kann einfach durch den Abgleich mit einer vorher bei meetyoo hinterlegten Teilnehmerliste erfolgen und/oder durch ein Code-Wort.
Einfach unsere Hotline unter 01803-333 950* anrufen und Sie erhalten umgehend neue Zugangsdaten per E-Mail.
Die Vertraulichkeit der Inhalte von Telefonkonferenzen und der Schutz der damit verbundenen Daten werden durch gesetzliche Bestimmungen geregelt.
Jeder, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, ist durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Die Pflicht trifft staatliche und private Anbieter gleichermaßen. Die Verpflichtung besteht nicht nur für die Dauer der vertraglichen Beziehung zwischen dem Anbieter der Telekommunikationsdienste und dem Kunden, sondern auch über das Ende der vertraglichen Beziehung hinaus.
Die Geheimhaltung von Daten in der Telekommunikation ist bereits im Grundgesetz verankert, das sogenannte Fernmeldegeheimnis in Art. 10 Grundgesetz. Der Gesetzgeber hat diesen Schutz näher im TKG definiert. Alle Inhalte der Telekommunikation (z.B. Telefonate, Faxe, E-Mails) und deren nähere Umstände (z.B. wer, wann und ob jemand am Telekommunikationsvorgang beteiligt war) unterliegen dem Fernmeldegeheimnis.
meetyoo ist bei der Bundenetzagentur als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen registriert und erfüllt alle entsprechenden gesetzlichen Anforderungen. Das Verzeichnis können Sie hier einsehen. Sie sollten prüfen ob Ihr Anbieter dort aufgelistet ist, um einen Mindestschutz Ihrer Rechte zu gewährleisten.
Verbindungsdaten werden bei meetyoo entsprechend den im TKG geregelten Aufbewahrungsfristen gespeichert. Danach werden die Daten sicher gelöscht.
Sofern der Gesetzgeber keine anderen Regelungen getroffen hat, werden Ihre Daten sicher gelöscht, sobald Sie meetyoo mitteilen, dass Sie keine weitere Zusammenarbeit mit uns wünschen.
Die technische Plattform ist das Herzstück unserer Firma und von daher für meetyoo fundamental. Schon beim Design unserer Infrastruktur steht die Betriebssicherheit immer an oberster Stelle. Dieser Fokus setzt sich auch in der pro-aktiven Überwachung und Wartung der technischen Anlagen fort.
Unsere gesamte betriebsrelevante Technik ist in einem Hochleistungs-Rechenzentrum untergebracht. Hier herrschen nicht nur die optimalen Bedingungen, was Klimatisierung, Stromversorgung und Brandschutz angeht, sondern die Geräte sind auch optimal vor Fremdzugriff geschützt.
Unser Rechenzentrum wird rund um die Uhr per Video überwacht. Um Zutritt zu erlangen, muss ein mehrstufiges Authentisierungsverfahren durchlaufen werden. Zutritt erhalten nur unsere ausgebildeten Techniker. Fremdtechnikern wird der Zugang nur in Begleitung eines meetyoo-Technikers gestattet.
Weil auch bei den besten Redundanzkonzepten mal was schief gehen kann, werden alle betriebsrelevanten Geräte rund um die Uhr überwacht. Dabei greifen wir sowohl auf Standardsoftware als auch auf speziell für unsere Belange zugeschnittene Eigenentwicklungen zurück. So kann unser versiertes Technik-Team Probleme schnell erkennen und umgehend eingreifen, bevor es zu Beeinträchtigungen für Sie kommt.
Um die missbräuchliche Nutzung unser Plattformen zu verhindern, haben wir umfassende Plausibilitätschecks implementiert.
Bereits bei der Planung unserer technischen Infrastruktur wurde darauf geachtet, dass es keine sogenannten „Single Points of Failure“ gibt. So ist gewährleistet, dass der Betrieb auch bei Ausfall einer Plattform reibungslos weiter gehen kann. Bei der Auswahl der Hardware wird darauf geachtet, dass diese möglichst einen unterbrechungsfreien Übergang in den Redundanzbetrieb unterstützt.
Auch bei der Auswahl der Telekommunikationsprovider legen wir großen Wert auf Netzstabilität und Verfügbarkeit. Zur weiteren Erhöhung unserer Verfügbarkeit arbeiten wir immer mit mindestens zwei namhaften Telekommunikationsanbietern zusammen. Nicht ganz ohne Stolz können wir für die letzten drei Jahre eine Verfügbarkeit unseres Services von 99,9% vorweisen.